Anlagepolitik

Unsere Grundsätze

Vorbemerkung

Gemäß § 234i Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) haben Pensionskassen der Aufsichtsbehörde jährlich eine Erklärung zu den Grundsätzen der Anlagepolitik vorzulegen und diese öffentlich zugänglich zu machen. In der Erklärung ist mindestens einzugehen auf die Verfahren der Risikobewertung und -steuerung, die Anlagestrategie und die Frage, wie die Anlagepolitik ökologischen, sozialen und die Unternehmensführung betreffenden Belangen Rechnung trägt.

Diese Erklärung bezieht sich auf das gesamte Sicherungsvermögen und alle Tarife der Deutschen Steuerberater-Versicherung. Eine Überprüfung der Anlagepolitik findet regelmäßig mindestens jährlich statt. Hierzu werden entsprechende Analysen, wie z.B. Asset-Liability-Analysen, durchgeführt.

Anlagepolitik

Oberstes Anlageziel der Deutschen Steuerberater-Versicherung ist die dauernde Erfüllbarkeit der Versicherungsverträge, insbesondere die Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit und die Erzielung des Rechnungszinses.

Nach den Vorgaben des VAG sind die Vermögensanlagen nach dem Grundsatz der unternehmerischen Vorsicht so anzulegen, dass Sicherheit, Qualität, Liquidität und Rentabilität des Kapitalanlagenbestandes als Ganzes sichergestellt werden. Kontinuität und Berechenbarkeit der Erträge stehen vor einer Maximierung der Erträge. Das Cashflow-Profil der Kapitalanlage wird an den Cashflow-Anforderungen der Verpflichtungen ausgerichtet.

Da alle Vermögenswerte gemäß Satzung der Deutschen Steuerberater-Versicherung wie die Bestände des Sicherungsvermögens anzulegen sind, sind auch die Vorschriften der Anlageverordnung und des entsprechenden Kapitalanlagerundschreibens der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) für den Gesamtbestand zu beachten.

Zur Erreichung des Anlageziels wurde eine langfristig ausgerichtete strategische Anlage-Allokation basierend auf einer Asset-Liability-Management (ALM)-Studie erstellt, die regelmäßig aktualisiert wird. Ausgangspunkt der ALM-Studie waren Langfristuntersuchungen der versicherungstechnischen Verpflichtungen, aus denen sich grundsätzliche Anforderungen an die Struktur des Kapitalanlagebestandes einschließlich Fungibilitäten, Laufzeiten, Währungen, Marktpreisrisiken etc. ergeben. Mittels einer in die Zukunft gerichteten stochastischen Analyse wurden anschließend die versicherungstechnischen Verpflichtungen einerseits und die erwartete Wertentwicklung der verschiedenen Anlageklassen andererseits zusammengeführt.

In weiteren Schritten wurde auf Basis einer detaillierten Analyse eine möglichst geeignete und effiziente Anlage-Allokation ermittelt, die langfristig zu einem vorteilhaften Rendite-/Risikoprofil des Kapitalanlagebestandes führt. Die strategische Anlage-Allokation als Ergebnis der ALM-Studie wurde in der Kapitalanlagerichtlinie dokumentiert, die den Rahmen der Anlagetätigkeit bildet.

Darüber hinaus wird die strategische Anlage-Allokation in einer mindestens jährlich stattfindenden Risikoanalyse auf Basis eines aktuellen Kapitalmarktmodells überprüft und ggf. adjustiert. Im Rahmen einer taktischen und dynamischen Anlage-Allokation kann vorübergehend eine vom langfristigen Ziel abweichende Allokation der Kapitalanlagen vorgenommen werden.

Der Direktbestand ist mittel- bis langfristig in festverzinslichen Kapitalanlagen von erstklassiger und guter Bonität angelegt. Aufgrund des Niedrigzinsumfelds der vergangenen Jahre und als eine wesentliche Maßnahme im Rahmen des Sanierungskonzeptes hat die Deutsche Steuerberater-Versicherung ab dem Geschäftsjahr 2020 eine strategische Anlageallokation mit einer breiteren Diversifikation sowie einem höheren Risikoprofil und einem besseren Renditepotenzial umgesetzt. Dieser Ansatz wurde auch im Geschäftsjahr 2023 kontinuierlich weiterverfolgt. Damit wurden im indirekten Bestand (Spezialfonds) sukzessive risikoreichere Anlageklassen wie z.B. Aktien, Beteiligungen, Immobilien und Infrastruktur weiter aufgebaut. Die auf Grundlage des Sanierungskonzeptes durchgeführte Sanierung hat hier Möglichkeiten geschaffen, die vor Sanierung aufgrund der aufsichtsrechtlichen Solvabilitätsanforderungen nicht bestanden.

ESG-Strategie

Der Grundsatz der unternehmerischen Vorsicht und die Langfristigkeit des Geschäfts verpflichten die Deutsche Steuerberater-Versicherung implizit zu einer ESG-orientierten Kapitalanlage. Die Abkürzung ESG fasst die Nachhaltigkeitskriterien Ökologie (Environmental), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) zusammen. Die Deutsche Steuerberater-Versicherung ist sich als Dienstleister auf dem Gebiet der betrieblichen Altersvorsorge ihrer treuhänderischen und gesellschaftlichen Verantwortung bewusst. Deshalb werden grundsätzlich nur solche Vermögenswerte erworben, die Erträge unter Beachtung allgemein gesellschaftlich akzeptierter Normen erzielen.

Die Berücksichtigung ethischer, sozialer und ökologischer Belange kann allerdings nur insoweit erfolgen, als hierdurch die wirtschaftlichen Zielsetzungen der Pensionskasse – das bedeutet das Vermögen möglichst sicher und rentabel für die Mitglieder und Versicherten anzulegen – gleichzeitig erfüllt werden können. Das betrifft direkt und indirekt gehaltene Kapitalanlagen gleichermaßen.

Die Kapitalanlageverwaltungsverträge mit der Willis Towers Watson Investments GmbH (WTWI) als Fiduciary Manager (Vermögensverwalter) sowie der MUNICH ERGO Kapitalanlagegesellschaft mbH (MEAG) als Manager des Direktbestands wurden zum 31. Dezember 2023 gekündigt. Mit Wirkung vom 01. Januar 2024 wurde die Kapitalanlagenverwaltung auf die Ampega Investment GmbH als Fiduciary Manager übertragen, welche nunmehr die ganzheitliche Strukturierung, Steuerung und Überwachung der Kapitalanlagen gewährleistet sowie die Investmentauswahl vornimmt. Die Ampega Investment GmbH ist der Asset Manager eines großen deutschen Versicherungskonzerns, der Talanx-Gruppe.

Der Fiduciary Manager hat die „UN Principles for Responsible Investments (UN PRI)“ unterzeichnet und setzt sich für Nachhaltigkeitsaspekte in der Kapitalanlage ein. Mit dem Fiduciary Manager wird über die konkrete Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken und -chancen bei Investitionsentscheidungen im Rahmen eines integrierten ESG-Ansatzes diskutiert.

Der Fiduciary Manager berücksichtigt grundsätzlich ökologische und soziale Kriterien sowie Leitlinien für eine gute Unternehmensführung. Er berücksichtigt des Weiteren bei Investitionsentscheidungen nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren, wie z.B. die Belastung einer Kapitalanlage mit Herstellern von kontroversen Waffen, und überprüft bei der Bewertung und Auswahl von Zielfonds, ob die Asset Manager der Zielfonds aktuell kein UN Global Compact Verstoß aufweisen, die UN PRI unterzeichnet haben und ein aktives ESG-Engagement betreiben.

Wird eine Schwäche des Asset Managers bei der Integration von ESG-Kriterien identifiziert, so arbeitet der Fiduciary Manager darauf hin, dass der Manager die Art und Weise des Umgangs mit ESG überdenkt und eine verbesserte Herangehensweise anstrebt. Eine Schwäche im Bereich aktives ESG-Engagement führt im Gegensatz zu einem UN Global Compact Verstoß und einer fehlenden Unterzeichnung der UN PRI nicht zu einem automatischen Ausschluss des Managers, wird jedoch als Malus erfasst. In der Kapitalanlage werden aktuell weder Ausschlusskriterien noch Positivlisten eingesetzt. Bei der Abwägung der Umsetzung nachhaltiger Ziele gegenüber Renditeanforderungen wird der Wirtschaftlichkeit einer Anlage auf Grundlage der Art, Dauer und Struktur der versicherten Leistungen Vorrang gewährt. Die Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Anlage hat keinen Einfluss auf die Vergütungspolitik des Vorstandes der Deutschen Steuerberater-Versicherung.

Keine Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen der
Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren

Die Deutsche Steuerberater-Versicherung berücksichtigt keine nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren und plant dies derzeit auch nicht, da zur Umsetzung der erforderlichen Infrastruktur (wie der Datenbasis

und Reporting-Struktur) zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsauswirkungen die technischen und finanziellen Mittel in absehbarer Zeit fehlen.

Risikobewertung und -steuerung1

Die Deutsche Steuerberater-Versicherung verfügt über ein operatives Risikomanagementsystem, in dem alle Risiken systematisch erfasst, bewertet, überwacht und gesteuert werden. Die unabhängige Risikocontrolling-Funktion unterstützt den Vorstand bei der Anwendung und kontinuierlichen Weiterentwicklung dieses Systems.

Bezogen auf den Kapitalanlagebestand sind vor allem Markt- und Kreditrisiken sowie Liquiditäts- und Konzentrationsrisiken von Relevanz. Die Messung, Kontrolle und Steuerung von Marktrisiken basiert auf Stresstests, Prognoserechnungen, ALM-Studien sowie regelmäßigen Portfolio- und Performance-Analysen.

Im laufenden Prozess wird der dann tatsächlich eingetretenen Kapitalmarktentwicklung Rechnung getragen. Kreditrisiken werden durch Anlagerestriktionen entlang von Ratingklassen in den speziellen Anlagerichtlinien für die Direktanlage und den Investment Guidelines des Spezialfonds gesteuert. Zudem werden Ausfallrisiken durch eine breite Streuung der Emittenten begrenzt. Dem Liquiditäts- und Konzentrationsrisiko wird durch ausreichende Fungibilität und Diversifikation der Anlage und eine rollierende Liquiditätsplanung Rechnung getragen. Generell finden die aufsichtsrechtlichen Vorschriften zur Mischung, Streuung und Kongruenz Anwendung.

Die laufende Überwachung der Kapitalanlage erfolgt mittels eines monatlichen und quartalsweisen Reportings. Die Berichte beinhalten u.a. Angaben zur Performance der Anlageklassen und Asset Manager, zu Markt- und Buchwerten und der Auslastung des definierten Risikobudgets sowie ein qualitatives Monitoring der Asset Manager.

Bilanziellen Risiken aufgrund von Kapitalmarktschwankungen wird durch die Bewertung der Kapitalanlagen wie Anlagevermögen bzw. durch die Bewertung zum Nenn- oder Anschaffungswert Rechnung getragen.

Vor der Investition in neuartige Anlagen erfolgt eine umfassende Überprüfung der Auswirkungen des Einsatzes auf die Prozesse der beteiligten Bereiche. Schwerpunkt der Prüfung bildet die Einhaltung der aufsichtsrechtlichen und internen Anforderungen sowie die Sicherstellung der Abbildung der neuartigen Instrumente in den Risikomanagement-, Buchhaltungs- und Berichtssystemen.

Nachhaltigkeitsrisiken sind derzeit kein Bestandteil des Risikomanagements der Deutschen Steuerberater-Versicherung. Es ist geplant, dass die Deutsche Steuerberater-Versicherung in absehbarer Zukunft Nachhaltigkeitsrisiken und -chancen, die sowohl finanzieller als auch nicht-finanzieller Art sein können, in den Investitionsentscheidungsprozess einbezieht.

Bonn, den 8. Januar 2024

Der Vorstand

Arnd Münker, Dr. Christoph Zimmermann

1 Im Abschnitt Risikobewertung und -steuerung wurde der Umgang der Deutschen Steuerberater-Versicherung mit Nachhaltigkeitsrisiken gemäß Art. 3 und 4 der Offenlegungsverordnung ergänzt.

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Kennzahlen

Informieren Sie sich über die Entwicklung der wesentlichen Finanz-Kennzahlen in den letzten Jahren.

Investoreninformationen

Die Deutsche Steuerberater-Versicherung hat im Jahr 2014 nachrangige Schuldverschreibungen begeben.

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