Glossar

Anwartschaft

Bei einer Anwartschaft handelt es sich um das Recht auf eine in der Zukunft fällige einmalige oder wiederkehrende Leistung (z.B. eine Altersrente), die auch vom Eintritt bestimmter Ereignisse (biometrisches Risiko: Alter, Tod, Invalidität) abhängen kann.

Beitragsfreistellung

Die Beitragsfreistellung ist eine vertraglich geregelte Option. Im Zuge einer Beitragsfreistellung wird die Versicherung ohne weitere Beitragszahlung fortgeführt. Der Vorteil ist, dass der Versicherungsschutz bestehen bleibt, während sich andererseits die Versicherungsleistung reduziert.

Beitragsrückgewähr

Die Beitragsrückerstattung ist eine vertraglich geregelte Option. Sollte der Versicherte vor Erreichen des Rentenalters (und damit auch vor dem Beginn der Auszahlungsphase) versterben, werden den Hinterbliebenen die bereits eingezahlten Beiträge zurückerstattet.

Deckungsrückstellung

Deckungsrückstellung ist ein Begriff aus der Rechnungslegung. Er bezeichnet den in der Bilanz eines Versicherers angesetzten Wert der Verpflichtung aus einem Lebensversicherungsvertrag oder einem anderen Vertrag mit lang andauerndem Versicherungsschutz. Die Deckungsrückstellungen der Verträge bilden den wichtigsten Schuldposten auf der Passivseite der Lebensversicherer und gehören zu den versicherungstechnischen Rückstellungen.

Nettoverzinsung (gesamte und laufende)

Die gesamte Nettoverzinsung berücksichtigt sämtliche Erträge und Aufwendungen aus bzw. für Kapitalanlagen und setzt diese ins Verhältnis zum durchschnittlichen Buchwert der Kapitalanlagen eines Geschäftsjahres. Im Gegensatz zur laufenden Nettoverzinsung (auch laufende Durchschnittsverzinsung) berücksichtigt die gesamte Nettoverzinsung auch außerordentliche Erträge (z.B. Gewinne aus dem Abgang von Kapitalanlagen) und außerordentliche Aufwendungen (z.B. Verluste aus dem Abgang von Kapitalanlagen) einschließlich Zu- und Abschreibungen.

Protektor Lebensversicherungs-AG

Die Protektor Lebensversicherungs-AG ist eine Sicherungseinrichtung für Lebensversicherungsunternehmen in Deutschland. Ziel ist der Schutz angesparter Vermögen der Versicherten vor den Folgen der Insolvenz eines Lebensversicherers. Dies wird durch die Fortführung der Verträge im Insolvenzfall gewährleistet, um die Leistungen für die Altersvorsorge, den Risikoschutz sowie die gewährten Gewinnbeteiligungen zu erhalten.

Rentengarantiezeit

Die Rentengarantiezeit ist optionaler Vertragsbestandteil einer Rentenversicherung und bezeichnet die Mindest-Auszahlungsdauer der Leistungen. Sollte der Versicherungsnehmer während der Rentengarantiezeit versterben, wird die Rente über den vertraglich vereinbarten Zeitraum an Hinterbliebene weiterbezahlt – zum Beispiel an einen Ehepartner. Unabhängig davon handelt es sich nicht um eine Begrenzung der Rentendauer für den Versicherungsnehmer selbst – dieser erhält die Rentenleistung von Rentenbeginn bis zu seinem Tode.

Risikoversicherung

Eine Risikoversicherung zeichnet sich dadurch aus, dass Versicherte nur im Todesfall Leistungen erhalten. Das Gegenteil trifft auf Rentenversicherungen zu, mit denen Versicherte sich einen Anspruch auf eine Altersrente erwerben.

Rückstellung für Beitragsrückerstattung

Die Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB) ist eine versicherungstechnische Rückstellung im Jahresabschluss eines Lebensversicherers. Diese Rückstellung bildet den Wert der Ansprüche der Gemeinschaft der Versicherungsnehmer auf Beitragsrückerstattung zum Bilanzstichtag ab. Damit die Versicherungsnehmer die Beitragsrückerstattung tatsächlich erhalten, muss diese allerdings im Rahmen der → Überschussbeteiligung zugeteilt werden.

Sicherungsfonds

Es besteht ein Sicherungsfonds für die Lebens- und Krankenversicherer. Der Sicherungsfonds für die Lebensversicherer schützt Versicherungsverträge, insbesondere kapitalbildende Lebensversicherungen für den Todes- und Erlebensfall, Risikolebensversicherungen, private Rentenversicherungsverträge, fondsgebundene Lebensversicherungen und Berufsunfähigkeitsversicherungen. Der Sicherungsfonds übernimmt bei Ausfall des Versicherers den Bestand und führt diesen weiter oder überträgt ihn oder Teile davon auf andere Versicherer. Mitglieder sind alle Lebens- und Krankenversicherer.

Sicherungsvermögen

Das Sicherungsvermögen ist der Sollwert der Gesamtheit der Vermögenswerte des Versicherers, die der Bedeckung der versicherungstechnischen Rückstellungen, Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungsposten dienen. Dem Sicherungsvermögen sind laufend Beträge in der Höhe zuzuführen und in qualifizierten Kapitalanlagen zu investieren, wie es dem voraussichtlichen Anwachsen des Sollwertes dieses Vermögens entspricht.

Solvabilitätsquote

Die Solvabilitätsquote setzt die vorhandenen Eigenmittel (Eigenkapital und andere aufsichtsrechtlich anerkannten Eigenmittel wie z.B. die Rückstellung für Beitragsrückerstattung) ins Verhältnis zu dem rechnerisch ermittelten (Solvenz-)Kapital, das bei Bewertung aller eingegangen Risiken benötigt wird, um die vertraglichen Versicherungsleistungen dauerhaft zu erfüllen. Die Solvabilitätsquote zeigt den Anteil in Prozent, zu dem die notwendige Kapitalanforderung durch Eigenmittel gedeckt ist.

Subsidiärhaftung des Arbeitgebers

Die Subsidiärhaftung des Arbeitgebers besagt, dass dieser für die Erfüllung der von ihm zugesagten (Altersvorsorge-)Leistungen auch dann einsteht, wenn die Durchführung nicht unmittelbar über ihn erfolgt. Im Rahmen der Sanierung wurden z.B. aktuelle und künftige Rentenzahlungen im Wege der Leistungsherabsetzung jeweils um einen Betrag herabgesetzt (Herabsetzungsbetrag). Der Arbeitgeber ist verpflichtet, regelmäßig bei aktuellen und künftigen Rentenzahlungen diesen Herabsetzungsbetrag an den versicherten Mitarbeiter zu zahlen.

Überschussbeteiligung

Die meisten Lebens- oder Rentenversicherungen versprechen Kunden eine garantierte Verzinsung. Wenn ein Versicherer während eines Geschäftsjahres höhere Erträge erwirtschaftet, als für die Deckung dieser Garantien benötigt werden, entstehen Überschüsse. Überschüsse können auch entstehen, wenn der Risikoverlauf sich günstiger entwickelt, als er in den Kalkulationen berücksichtigt wurde. Dies hängt konkret von den tatsächlich eingetretenen Sterbe- bzw. Berufsunfähigkeitsfällen ab. Die Überschüsse werden anhand eines gesetzlich geregelten Verfahrens in einer von der Mitgliedervertreterversammlung zu beschließenden Höhe an die Versicherten weitergegeben. Dadurch erhöhen sich die Anwartschaften und die Renten.

Übertragungswert

Unter Portabilität versteht man die Mitnahmemöglichkeiten erworbener Anwartschaften bei einem Arbeitgeberwechsel. Der Übertragungswert entspricht dem gebildeten Kapital im Zeitpunkt der Übertragung. Dies ist nicht der Rückkaufswert, sondern es sind die Deckungsmittel, die bis zu diesem Zeitpunkt angesammelt worden sind (Deckungskapital der Versicherung).

Verlustrücklage

Die Verlustrücklage ist eine von Pensionskassen zu bildende Rücklage, um außergewöhnliche Verluste abdecken zu können. Die Verlustrücklage ist Teil der Gewinnrücklage und zählt daher zum Eigenkapital der Pensionskasse. Gemäß §16 der Satzung der Deutschen Steuerberater-Versicherung sind dieser Rücklage jährlich mindestens 5 % des sich vor Steuern ergebenden Überschusses zuzuführen, bis sie mindestens 2 % der Deckungsrückstellung erreicht oder nach Inanspruchnahme ­wieder erreicht hat.

Versicherungstechnische Risiken

Versicherungstechnische Risiken bestehen durch die Unsicherheit über das Ergebnis bzw. den Verlauf des Risikogeschäfts eines Versicherungsunternehmens. Ausgangspunkt der versicherungstechnischen Risiken (z.B. Langlebigkeit, Tod, Berufsunfähigkeit) sind somit die zu versichernden Einzelrisiken, die Zufallsvariablen darstellen. Versicherer übernehmen eine Vielzahl von Einzelrisiken und fassen diese zu einem Kollektiv (Bestand) zusammen.

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