Im Jahr 2024 stehen turnusmäßige Wahlen zur Mitgliedervertretung an. Um der demographischen Entwicklung des Mitgliederbestandes Rechnung zu tragen und das Stimmengewicht der einzelnen Wahlkreise anzugleichen, hat die 63. Vertreterversammlung der Deutschen Steuerberater-Versicherung eine Änderung der Wahlkreise gemäß § 6 Abs. 1 der Satzung mit Wirkung zum 1. Juli 2023 beschlossen.
Folgende Bereiche der Steuerberaterkammern wurden dabei jeweils zu einem Wahlkreis zusammengelegt:
- Bremen und Niedersachsen
- Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen
- Hamburg und Schleswig-Holstein
- Nordbaden und Südbaden
- Rheinland-Pfalz und Saarland
Hierdurch reduziert sich die Anzahl der Wahlkreise und Mitgliedervertreter von 21 auf 12. Die geänderte Satzung wurde von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) am 24. August 2023 genehmigt und steht nun im Internet zum Download zur Verfügung.