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Satzungsänderung – Änderung der Wahlkreise

Im Jahr 2024 stehen turnusmäßige Wahlen zur Mitgliedervertretung an. Um der demographischen Entwicklung des Mitgliederbestandes Rechnung zu tragen und das Stimmengewicht der einzelnen Wahl­kreise anzugleichen, hat die 63. Vertreterversammlung der Deutschen Steuerberater-Versicherung eine Änderung der Wahlkreise gemäß § 6 Abs. 1 der Satzung mit Wirkung zum 1. Juli 2023 beschlossen.

Folgende Bereiche der Steuerberaterkammern wurden dabei jeweils zu einem Wahlkreis zusammengelegt:

  • Bremen und Niedersachsen
  • Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen
  • Hamburg und Schleswig-Holstein
  • Nordbaden und Südbaden
  • Rheinland-Pfalz und Saarland

Hierdurch reduziert sich die Anzahl der Wahlkreise und Mitgliedervertreter von 21 auf 12. Die geänderte Satzung wurde von der Bundes­anstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) am 24. August 2023 genehmigt und steht nun im Internet zum Download zur Verfügung.

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