Investoreninformationen

Nachrangige Schuldverschreibungen

Aufgrund der im Freiverkehr notierten Schuldverschreibungen galten von 2016 bis 2020 die Vorschriften der EU-Marktmissbrauchsverordnung.

Als Pensionskasse ist die Deutsche Steuerberater-Versicherung nach den §§ 234 und 235 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 VAG verpflichtet, stets über Eigenmittel mindestens in Höhe der durch die Kapitalausstattungs-Verordnung festgelegten Solvabilitätskapitalanforderung zu verfügen.

Als Eigenmittel können nach § 214 VAG insbesondere die Verlustrücklage und die Rückstellung für Beitragsrückerstattung, soweit sie nicht auf festgelegte Überschussanteile entfällt, und das eingezahlte Nachrangkapital herangezogen werden. Nach den Bestimmungen des § 214 Abs.3 VAG kann die Zurechnung des Nachrangkapitals zu den Eigenmitteln im vorletzten Jahr der Laufzeit nur noch zu 40 % erfolgen; im letzten Jahr der Laufzeit ist eine Zurechnung nicht mehr möglich. Immaterielle Vermögenswerte sind von den Eigenmitteln abzusetzen. Stille Nettoreserven werden bei den Eigenmitteln nicht berücksichtigt.

Für das Nachrangkapital hatte die Deutsche Steuerberater-Versicherung nach Abstimmung mit der Aufsichtsbehörde im Jahr 2014 neue nachrangige Schuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von 10.000.000,00 EUR begeben. Die Laufzeit beträgt 10 Jahre.

Der Zinssatz der Schuldverschreibungen wurde mit jährlich 4,375 % festgelegt. Aufgrund der Geschäftslage und ihrer Rechtsauffassung zu dem Status der Schuldverschreibungen hat die Deutsche Steuerberater-Versicherung ab September 2019 keine Zinsen auf die Schuldverschreibungen mehr gezahlt.

Die Schuldverschreibungen waren in den Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse einbezogen und es galten seit Juli 2016 die Vorschriften der EU-Marktmissbrauchsverordnung. Der Vorstand hat am 11. März 2020 beschlossen, aufgrund des faktisch nicht bestehenden Handelsvolumens die Einbeziehung der Schuldverschreibungen in den Freiverkehr (Quotation Board) an der Frankfurter Wertpapierbörse (FWB) gemäß § 14 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deutsche Börse AG für den Freiverkehr an der FWB zu kündigen (Delisting). Das Delisting erfolgte am 24. April 2020.

Die gesetzlich vorgeschriebenen Veröffentlichungen finden Sie hier.

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