Gesetzliche Veröffentlichungen

Vorläufige Nichtzahlung der zum Zinstermin 17.09.2019 fälligen Zinsen

13.09.2019 / 15:00 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP – ein Service der EQS Group AG.
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Ad hoc Mitteilung

Identität der Emittentin:
Deutsche Steuerberater-Versicherung
Pensionskasse des steuerberatenden Berufs VVaG
Poppelsdorfer Allee 24
53115 Bonn

ISIN: DE000A13R483

WKN: A13R48

Börsen: Freiverkehr in Frankfurt

Identität der mitteilenden Person:
Petra Albrecht, Vorstand
p.albrecht@ds-versicherung.de
0228/98213-52
Martin Bollmann, Vorstand
m.bollmann@ds-versicherung.de
0228/98213-60

Insiderinformation


Veröffentlichung von Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU)
Nr. 596/2014

Vorläufige Nichtzahlung der zum Zinstermin 17.09.2019 fälligen Zinsen

Mit Ad-hoc-Mitteilung vom 19.06.2019 hat die Emittentin die Nichtbedeckung der Mindestkapitalanforderung sowie den Verbrauch sämtlicher Eigenmittel und die Erwartung eines Fehlbetrags zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2018 veröffentlicht, der jedenfalls so hoch sein wird, dass er zu einem vollständigen Verzehr der Eigenmittel führt mit der Konsequenz, dass die Emittentin die Mindestkapitalanforderung nicht mehr erfüllt.

Bei den begebenen Inhaberschuldverschreibungen handelt es sich um nachrangige Verbindlichkeiten der Emittentin. Gemäß § 2 Abs. 1 S. 1 und S. 2 der Anleihebedingungen begründen die Schuldverschreibungen nicht besicherte, nachrangige Verbindlichkeiten der Emittentin, die untereinander und mit allen anderen gegenwärtigen und zukünftigen nicht besicherten und nachrangigen Verbindlichkeiten der Emittentin zumindest gleichrangig sind, soweit nicht zwingende gesetzliche Regelungen etwas Anderes vorschreiben. Im Falle der Auflösung, der Liquidation, der Insolvenz oder eines der Abwendung der Insolvenz der Emittentin dienenden Verfahren stehen die Inhaberschuldverschreibungen nicht nachrangigen Ansprüchen aller anderen Gläubiger im Rang nach, so dass Zahlungen auf die Schuldverschreibungen erst erfolgen, wenn alle Ansprüche gegen die Emittentin aus nicht nachrangigen Verbindlichkeiten vollständig befriedigt sind. Nach Auffassung der Emittentin sind die Inhaberschuldverschreibungen zur Deckung des erwarteten Fehlbetrages zum 31.12.2018 heranzuziehen.

Die Emittentin verhandelt vor diesem Hintergrund derzeit mit den Anleihegläubigern über Änderungen der Anleihebedingungen. In einer von der Emittentin zu diesem Zweck einberufenen Gläubigerversammlung haben die Anleihegläubiger am 19. August 2019 beschlossen, die Entscheidung über eine von der Emittentin vorgeschlagene Aufhebung der in § 3 der Anleihebedingungen enthaltenen Zinsverpflichtung erst nach Vorlage und Prüfung bestimmter Unterlagen treffen zu wollen.

Die Emittentin hat sich vor diesem Hintergrund am 13.09.2019 entschieden, die zum nächsten Fälligkeitstermin am 17.09.2019 fällige Zinszahlung für den Zinszeitraum 17.09.2018 -16.09.2019 vorläufig nicht zu leisten, sondern zunächst die Entscheidung der Anleihegläubiger abzuwarten.

Diese Information ist kursrelevant, weil sie unmittelbar die Erfüllung der Verpflichtungen der Emittentin betrifft, die mit den begebenen Inhaberschuldverschreibungen verbunden sind.

Bekanntgabe der 13.09.2019/ 14.30 Uhr
Insiderinformation über den Dienstleister
EQS Group AG, Karlstr. 47, 80333 München

Bonn, den 13.09.2019

Petra Albrecht Martin Bollmann


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