Die Vertreterversammlung der Deutschen Steuerberater-Versicherung hat am 23. Juni 2020 den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2019 genehmigt. Damit ist der Jahresabschluss festgestellt.
Das Geschäftsjahr 2019 wurde durch die Umsetzung der Sanierung geprägt. Insgesamt mussten 2.904 versicherte Rentner und 3.197 Anwärter in den Tarifen „Alter Tarif“, „Tarif 2000“ sowie „Tarif 2000 plus“ Einschnitte in ihrer Altersvorsorge hinnehmen. Die Garantieverzinsung in diesen Tarifen wurde für die nächsten 20 Jahre auf 2,25 % abgesenkt (bisher: „Alter Tarif“ 3,5 %, „Tarif 2000“ 4 % und „Tarif 2000 plus 3,25 %).
Insgesamt waren 2.244 Versicherte in den neueren Tarifen von der Sanierungsmaßnahme nicht betroffen.
Seit 1999 mussten aufgrund der gestiegenen Lebenserwartung die Deckungsrückstellungen im „Alten Tarif“ und seit 2004 im „Tarif 2000“ sukzessive aufgefüllt werden. Dies hatte zur Folge, dass für diese beiden Tarife seit 2001 bzw. seit 2005 keine Überschüsse mehr gewährt werden konnten. Diese Auffüllung konnte nun nach 20 Jahren endgültig abgeschlossen werden.
Die Umsetzung der Maßnahmen waren richtige und wichtige Schritte, um die künftigen Rentenzahlungen für alle Versicherten sicherzustellen.
Das anhaltende Niedrigzinsumfeld stellt die Deutsche Steuerberater-Versicherung auch weiterhin vor große Herausforderungen. Die erforderliche Liquidität für die Leistungszahlungen war jederzeit gegeben.
Das Wichtigste zum Geschäftsjahr und Jahresabschluss 2019
Für das Geschäftsjahr 2019 ergab sich ein Überschuss von rd. 3,77 Mio. EUR. Satzungsgemäß wurden hiervon 0,4 Mio. EUR in die Verlustrücklage eingestellt und 3,37 Mio. EUR der Rückstellung für Beitragsrückerstattung zugeführt.
Die Nettoverzinsung erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr (3,16 %) auf 3,76 %. Da die Neuanlagen der Kapitalanlagen nur zu niedrigeren Zinsen erfolgen können, ist die laufende Nettoverzinsung auf 2,67 % (im Vorjahr 2,77 %) gesunken.
Die Deutsche Steuerberater-Versicherung erfüllt trotz der Sanierung weiterhin nicht die gesetzliche Solvabilitätskapitalanforderung. Bei der Sanierung wurden sämtliche Eigenmittel zur Fehlbetragsdeckung vollständig eingesetzt. Durch den diesjährigen Überschuss konnten Eigenmittel in einem niedrigen Umfang neu aufgebaut werden.
Der Vorstand hatte bei der BaFin einen Finanzierungsplan zur Wiederherstellung der Bedeckung der Mindestkapitalanforderung eingereicht. Die BaFin hat mit Bescheid vom 06.02.2020 die Genehmigung des Finanzierungsplans verweigert und infolgedessen die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb widerrufen. Der Vorstand hatte vorsorglich Widerspruch gegen den Bescheid eingelegt. Die Vertreterversammlung hat nach eingehenden Beratungen beschlossen, dass das Widerspruchsverfahren gegen den Widerruf der Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb durchgeführt wird. Der Bescheid der BaFin ist somit noch nicht rechtskräftig.
Aufgrund der Solvabilitätslage kann eine Überschussbeteiligung nicht in Betracht kommen. Daher hat die Vertreterversammlung beschlossen, dass keine Überschussbeteiligung vorgenommen wird.
Damit die nach dem Sanierungskonzept notwendige Verzinsung auf einem Niveau von durchschnittlich 2,25 % p. a. erzielt werden kann, ist eine Veränderung der Kapitalanlagestrategie notwendig. Dafür muss die Deutsche Steuerberater-Versicherung mehr in risikoreichere Anlagen investieren. Mangels Eigenmittel kann dies jedoch nur in engen Grenzen erfolgen, da die Risikotragfähigkeit stark eingeschränkt ist.
In der Vertreterversammlung wurden Ergänzungswahlen zum Aufsichtsrat durchgeführt. Aufgrund der gestiegenen gesetzlichen Anforderungen wurde auf Vorschlag des amtierenden Aufsichtsrates beschlossen, den Aufsichtsrat begrenzt auf eine Wahlperiode auf insgesamt vier Personen aufzustocken.
Nach erfolgter Wahl setzt sich der Aufsichtsrat jetzt wie folgt zusammen:
- Herr Dipl.-Bw. (FH) Franz Bausch, StB, Freiburg (Vors.)
- Herr Prof. Dr. Uwe Schramm, StB, Ditzingen (stv. Vors.)
- Herr Dipl.-Kfm. Ulf Nolte, StB/WP, Hamburg
- Herr Dipl.-Ök. Prof. Dr. Hartmut L. Schwab, München