Bonn, 21.01.2022 – Die Deutsche Steuerberater-Versicherung – Pensionskasse des steuerberatenden Berufs VVaG – befindet sich mit Beginn des Jahres 2022 auch formell in Abwicklung. Im Zusammenhang mit der durchgeführten Sanierung ist zum 31. Dezember 2021 der Bescheid der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zum Widerruf der Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb rechtskräftig geworden. Für die Versicherten der Pensionskasse ergeben sich hierdurch keine Veränderungen.
Mit dem Widerruf der Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb ist im Wesentlichen die endgültige Untersagung des Neugeschäfts verbunden. Neue Versicherte nimmt die Deutsche Steuerberater-Versicherung bereits seit Oktober 2018 nicht mehr auf. Eine mögliche Öffnung spielt auch in ihren Planungen keine Rolle. Um die fortlaufenden Leistungen für Rentner und Anwärter sicher zu stellen, benötigt die Pensionskasse kein Neugeschäft, da die bestehenden Verträge kapitalgedeckt finanziert und nicht abhängig von einem etwaigen Neugeschäft sind. Die Deutsche Steuerberater-Versicherung kann sich damit auf die Leistungen der Versicherten konzentrieren.
Der Entzug der Geschäftserlaubnis hat keinerlei Auswirkungen auf bestehende Versicherungsverträge. Diese werden mit allen vertraglichen Rechten und Pflichten über die gesamte Vertragslaufzeit, d.h. im Normalfall bis zum Lebensende der Versicherten oder ggf. ihrer Hinterbliebenen, von der Deutschen Steuerberater-Versicherung erfüllt.
Bereits im Februar 2020 hatte die BaFin im Zusammenhang mit der durchgeführten Sanierung die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb widerrufen. Allerdings war der Widerruf nicht rechtskräftig geworden, weil die Deutsche Steuerberater-Versicherung gegen den Bescheid zunächst Widerspruch eingelegt und später geklagt hatte. Der Vorstand hat nun beschlossen, die Klage gegen den Widerruf der Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb nicht weiterzuführen.