Archiv der Mitteilungen

Die Deutsche Steuerberater-Versicherung erzielt einen wichtigen Etappensieg im Streit mit den Nachranggläubigern

Im Jahr 2014 hat die Deutsche Steuerberater-Versicherung, nach Abstimmung mit der Aufsichtsbehörde, neue nachrangige Schuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von 10 Mio. EUR begeben. Die Laufzeit beträgt 10 Jahre.

Aufgrund der Geschäftslage und ihrer Rechtsauffassung zu dem Status der Schuldverschreibungen hat die Deutsche Steuerberater-Versicherung die im September 2019 und September 2020 fälligen Zinsen auf die Schuldverschreibungen in Höhe von insgesamt ca. 0,9 Mio. EUR nicht gezahlt.

Der gemäß § 7 Schuldverschreibungsgesetz (SchVG) bestellte Gemeinsame Vertreter der Anleihegläubiger hat im Februar 2020 vor dem Landgericht Frankfurt am Main auf Zinszahlung geklagt.

Das Landgericht Frankfurt am Main hat die Klage auf Zinszahlung Anfang Mai 2021 abgewiesen.

Das Gericht ist dabei der Auffassung der Deutschen Steuerberater-Versicherung gefolgt, dass das satzungsmäßige Sanierungsverfahren die „nur nachrangige Haftung für Forderungen aus der Anleihe“ auslöst, zu denen nicht nur die Zinsforderungen zählen, welche Gegenstand des Rechtsstreits waren. Auch das Anleihekapital, das 2024 fällig wird, zählt zu diesen Forderungen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Sollte das Urteil rechtskräftig werden oder in künftigen Instanzen bestätigt werden, würde dies bedeuten, dass die Deutsche Steuerberater-Versicherung das Nachrangkapital und alle aufgelaufenen Zinsen in Höhe von insgesamt rund 12,6 Mio. EUR für einen sehr langen Zeitraum nicht zu zahlen hätte, nämlich erst dann, wenn alle Ansprüche nicht nachrangiger Gläubiger, insbesondere der Versicherten, vollumfänglich befriedigt wurden.

Bis zu diesem Zeitpunkt erhöhen die Kapitalerträge auf die rund 12,6 Mio. EUR ab Ende 2024 jährlich das Sicherungsvermögen, welches regelmäßig für Leistungen an die Versicherten zur Verfügung steht. Bei einer in Anlehnung an das Sanierungskonzept angenommenen Nettoverzinsung von 2,25 % p.a. würde dies zum Beispiel für die ersten 4 Jahre einen zusätzlichen Kapitalertrag von mehr als 1,1 Mio. EUR zuzüglich Zinseszinsen bedeuten.

Die Deutsche Steuerberater-Versicherung wird auch in Zukunft alles dafür tun, die Ansprüche ihrer Versicherten zu schützen und ihre Versicherungsleistungen sicherzustellen.

Mehr Aktuelles

Archiv der Pressemitteilungen

Hier finden Sie die Übersicht aller bisherigen Mitteilungen der Deutschen Steuerberater-Versicherung.

Gesetzliche Veröffentlichungen

Wir kommen unserer gesetzlichen Pflicht nach, bestimmte Informationen einfach öffentlich zugänglich zu machen.

Telefonische Anfragen
0228 98213-0
Schriftliche Anfragen
info@ds-versicherung.de
Postfach 24 69
53014 Bonn